Coronaregeln bei der Kreismeisterschaft

Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,

seit heute, dem 24.11.2021, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Die Coronaregeln für die Durchführung der KM 2022 müssen daher ergänzt werden.

Ab sofort dürfen Sporteinrichtungen nur noch von immunisierten Personen als Besucher oder als Teilnehmende in Anspruch genommen werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 8 der CoronaSchV). Als immunisierte Personen gelten nur definiert vollständig geimpfte oder genesene Personen (§ 2 Abs 8 CoronaSchV).

Daraus folgt, dass nur getestete Personen im Rahmen der Kreismeisterschaften KEINEN Zutritt mehr zu den Sportanlagen haben.

Der Status jedes Teilnehmenden wird von den Standbetreibern geprüft.

Schützinnen oder Schützen, die nur getestet sind, haben die Möglichkeit, die KM zu überspringen. Diese Personen sollen bitte Kontakt mit dem Kreissportleiter Bernd Kreus aufnehmen.

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